Indem du die Zakat al-Fitra auf dieser Seite bezahlst, ermächtigst du Al-Ayn, die Zakat in deinem Namen zu bezahlen. Du ermächtigst Al-Ayn auch, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, um das Eigentum an dem Betrag, den du elektronisch gezahlt hast, von dir auf Al-Ayn zu übertragen, um den in deinem Namen gezahlten Betrag auszugleichen. Der Betrag pro Person beläuft sich auf CHF10 (mit der Absicht, dass dieser anstelle von 3 kg Reis gezahlt wird und jeder darüber hinausgehende Betrag als Sadaqa gilt).
Zakat al-Fitra in Deutschland kann jederzeit während des Ramadan bis zum Mittag des Eid-Tages (oder Salatul Eid, wenn man es betet) in die Sadaqa-Boxen von Al-Ayn eingezahlt werden. Die Zakat al-Fitra kann auch auf dieser Seite eingezahlt werden, wobei Al-Ayn ermächtigt wird, die Zahlung der Zakat al-Fitra in deinem Namen vorzunehmen.
Bitte beachte, dass die Paten verpflichtet sind, die Zakat für das Waisenkind zu entrichten, für das sie die Patenschaft übernommen haben. Die Zahlung sollte im Verhältnis zu dem Betrag stehen, den der Pate für den Lebensunterhalt des Kindes aufwendet. Vorsorglich kann der Pate den vollen Zakat-Betrag zahlen. Wenn er in den letzten Jahren nicht gezahlt hat, sollte er dies ebenfalls vorsorglich tun, mit der Absicht (niyya), “al-Qurba al-Mutlaqa” (die Nähe Allahs) zu suchen.